Gütersloh. Einen dritten Standort der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule in Halle (Westf.) wird es nicht geben. Das hat gestern final der Kreistag mehrheitlich entschieden – bei acht Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen. Der Antrag der Stadt Halle (Westf.) auf Übernahme der Trägerschaft der Gesamtschule Halle (Westf.) als 3. Standort der PAB-Gesamtschule wurde nach erneuter intensiver Diskussion abgelehnt. Die Stadt Halle (Westf.) hatte den Antrag beim Kreis als Träger der PAB-Gesamtschule gestellt für den Fall, dass bei der nächsten Anmeldephase die erforderliche Zahl von 100 Anmeldungen nicht erreicht wird. Für diesen Fall hatte die Bezirksregierung den Fortbestand der Gesamtschule in Frage gestellt.
Die Kreisverwaltung – und auch die Schulleitung der PAB-Gesamtschule – hatten im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ihre ablehnende Haltung begründet. So sei unter anderem eine Schule mit drei weit voneinander entfernten Standorten kaum organisierbar.
Zugestimmt hat der Kreistag einer höheren Förderung für die Musikschule für den Kreis Gütersloh und für die Musikschule Halle (Westf.). Nach dem Fachausschuss und dem Kreisausschuss folgte auch der Kreistag mehrheitlich der Verwaltungsvorlage. Die Musikschulen setzen künftig ausschließlich auf festangestellte Lehrkräfte und beschäftigen keine Honorarkräfte mehr. Das sogenannte Herrenberg-Urteil ist Auslöser: 2022 hatte das Bundessozialgericht im Fall einer Honorarkraft entschieden, dass diese nicht freiberuflich tätig sei und damit für sie Sozialabgaben fällig seien wie bei einer festangestellten Lehrkraft. Das Urteil bedeutet faktisch das Ende von Honorarverträgen bei Musikschulen – und womöglich bei vielen weiteren Arbeitgebern.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)