30. August 2024 / Stadt Gütersloh

Anpassung der Parktarife in der Innenstadt: Ein Schritt in die Zukunft

Rat berät über Vorschlag der Verwaltung – Tarife sollen vergleichsweise moderat angepasst werden.

von Stadt Gütersloh

Rat berät über Vorschlag der Verwaltung – Tarife sollen vergleichsweise moderat angepasst werden.

Der Rat der Stadt Gütersloh hat am Freitag, 30. August, über eine Anpassung der Parktarife und eine neue Parkgebührenordnung in der Innenstadt beraten und sie beschlossen. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage eine vergleichsweise moderate Anpassung der Tarife für das Parken auf öffentlichen Stellplätzen sowie in Tiefgaragen und Parkhäusern vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist Teil des bereits beschlossenen Haushalts. „Sie zielt darauf ab, die Mobilität in unserer Stadt nachhaltig zu gestalten und einen Schritt in die Zukunft zu machen“, so Albrecht Pförtner, Dezernent für die Bereiche Bauen, Mobilität und Umwelt.

Klares Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, entweder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder alternative Mobilitätsangebote wie das Fahrrad zu nutzen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland kontinuierlich gestiegen, und auch in Gütersloh liegt der Bestand bei mittlerweile rund 70.000 Fahrzeugen. „Um den innerstädtischen Parkraum effizienter zu gestalten, ist eine Anpassung der Parkgebühren notwendig“, so Pförtner. Autos sollen in Tiefgaragen und Parkhäuser gelenkt und der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden. „Dies trägt dazu bei, CO₂-Emissionen und Lärm zu reduzieren und die Luft- und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern“, erklärt der Mobilitätsdezernent die Vorteile.

Die Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Gebühren für das Kurzzeit- und Langzeitparken auf städtischen Flächen anzupassen. Die Preise ändern sich für alle vier ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. „Wir haben die umliegenden Kommunen und Städte unserer Größenordnung betrachtet und im Vergleich bleiben die geplanten Gebühren weiterhin wettbewerbsfähig“, so Pförtner. „Im Übrigen waren die Preise bei uns zuletzt vor mehr als zehn Jahren angepasst worden.“

Das Abo für Zone IV, also beispielweise für den Marktplatz, verdoppelt sich sowohl für die Halbjahres- als auch die Jahreskarte. In beiden Abos zahlen Parkende damit runtergerechnet weiterhin etwa einen Euro pro Tag. Das Tagesticket in dieser Zone wird von einem auf vier Euro angehoben, am Bahnhof (Zone I) zahlen Parkende in Zukunft zwei Euro für die Dauer von 30 Minuten. In Zone II wird in Zukunft pro Stunde eine Gebühr von 2,50 Euro fällig, in Zone III zwei Euro.

Um die Nutzung der vorhandenen Parkmöglichkeiten zu optimieren und mehr öffentlichen Raum in der Innenstadt zurückzugewinnen, bleibt die Tageshöchstgebühr in Tiefgaragen und Parkhäusern im Vergleich zu vorher weiterhin attraktiv: der Preis beträgt in Zukunft zehn statt bisher acht Euro. Je angefangene Stunde werden 1,50 Euro für das Kurzparken in Tiefgaragen und Parkhäusern fällig. Dauerparker zahlen monatlich 60 Euro. „Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Gütersloh noch nachhaltiger zu gestalten. Wir verfolgen mit der Gebührenanpassung ein zukunftsfähiges Parkraumkonzept für die Stadt“, so Pförtner. In Abstimmung mit einigen Nachbarkommunen soll auch in Gütersloh im Januar 2025 eine Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise erfolgen. Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung ist nach dem Ratsbeschluss zeitnah geplant.

Rat berät über Vorschlag der Verwaltung – Tarife sollen vergleichsweise moderat angepasst werden.

Der Rat der Stadt Gütersloh hat am Freitag, 30. August, über eine Anpassung der Parktarife und eine neue Parkgebührenordnung in der Innenstadt beraten und sie beschlossen. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage eine vergleichsweise moderate Anpassung der Tarife für das Parken auf öffentlichen Stellplätzen sowie in Tiefgaragen und Parkhäusern vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist Teil des bereits beschlossenen Haushalts. „Sie zielt darauf ab, die Mobilität in unserer Stadt nachhaltig zu gestalten und einen Schritt in die Zukunft zu machen“, so Albrecht Pförtner, Dezernent für die Bereiche Bauen, Mobilität und Umwelt.

Klares Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, entweder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder alternative Mobilitätsangebote wie das Fahrrad zu nutzen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland kontinuierlich gestiegen, und auch in Gütersloh liegt der Bestand bei mittlerweile rund 70.000 Fahrzeugen. „Um den innerstädtischen Parkraum effizienter zu gestalten, ist eine Anpassung der Parkgebühren notwendig“, so Pförtner. Autos sollen in Tiefgaragen und Parkhäuser gelenkt und der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden. „Dies trägt dazu bei, CO₂-Emissionen und Lärm zu reduzieren und die Luft- und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern“, erklärt der Mobilitätsdezernent die Vorteile.

Die Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Gebühren für das Kurzzeit- und Langzeitparken auf städtischen Flächen anzupassen. Die Preise ändern sich für alle vier ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. „Wir haben die umliegenden Kommunen und Städte unserer Größenordnung betrachtet und im Vergleich bleiben die geplanten Gebühren weiterhin wettbewerbsfähig“, so Pförtner. „Im Übrigen waren die Preise bei uns zuletzt vor mehr als zehn Jahren angepasst worden.“

Das Abo für Zone IV, also beispielweise für den Marktplatz, verdoppelt sich sowohl für die Halbjahres- als auch die Jahreskarte. In beiden Abos zahlen Parkende damit runtergerechnet weiterhin etwa einen Euro pro Tag. Das Tagesticket in dieser Zone wird von einem auf vier Euro angehoben, am Bahnhof (Zone I) zahlen Parkende in Zukunft zwei Euro für die Dauer von 30 Minuten. In Zone II wird in Zukunft pro Stunde eine Gebühr von 2,50 Euro fällig, in Zone III zwei Euro.

Um die Nutzung der vorhandenen Parkmöglichkeiten zu optimieren und mehr öffentlichen Raum in der Innenstadt zurückzugewinnen, bleibt die Tageshöchstgebühr in Tiefgaragen und Parkhäusern im Vergleich zu vorher weiterhin attraktiv: der Preis beträgt in Zukunft zehn statt bisher acht Euro. Je angefangene Stunde werden 1,50 Euro für das Kurzparken in Tiefgaragen und Parkhäusern fällig. Dauerparker zahlen monatlich 60 Euro. „Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Gütersloh noch nachhaltiger zu gestalten. Wir verfolgen mit der Gebührenanpassung ein zukunftsfähiges Parkraumkonzept für die Stadt“, so Pförtner. In Abstimmung mit einigen Nachbarkommunen soll auch in Gütersloh im Januar 2025 eine Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise erfolgen. Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung ist nach dem Ratsbeschluss zeitnah geplant.

Rat berät über Vorschlag der Verwaltung – Tarife sollen vergleichsweise moderat angepasst werden.

Der Rat der Stadt Gütersloh hat am Freitag, 30. August, über eine Anpassung der Parktarife und eine neue Parkgebührenordnung in der Innenstadt beraten und sie beschlossen. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage eine vergleichsweise moderate Anpassung der Tarife für das Parken auf öffentlichen Stellplätzen sowie in Tiefgaragen und Parkhäusern vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist Teil des bereits beschlossenen Haushalts. „Sie zielt darauf ab, die Mobilität in unserer Stadt nachhaltig zu gestalten und einen Schritt in die Zukunft zu machen“, so Albrecht Pförtner, Dezernent für die Bereiche Bauen, Mobilität und Umwelt.

Klares Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, entweder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder alternative Mobilitätsangebote wie das Fahrrad zu nutzen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland kontinuierlich gestiegen, und auch in Gütersloh liegt der Bestand bei mittlerweile rund 70.000 Fahrzeugen. „Um den innerstädtischen Parkraum effizienter zu gestalten, ist eine Anpassung der Parkgebühren notwendig“, so Pförtner. Autos sollen in Tiefgaragen und Parkhäuser gelenkt und der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden. „Dies trägt dazu bei, CO₂-Emissionen und Lärm zu reduzieren und die Luft- und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern“, erklärt der Mobilitätsdezernent die Vorteile.

Die Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Gebühren für das Kurzzeit- und Langzeitparken auf städtischen Flächen anzupassen. Die Preise ändern sich für alle vier ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. „Wir haben die umliegenden Kommunen und Städte unserer Größenordnung betrachtet und im Vergleich bleiben die geplanten Gebühren weiterhin wettbewerbsfähig“, so Pförtner. „Im Übrigen waren die Preise bei uns zuletzt vor mehr als zehn Jahren angepasst worden.“

Das Abo für Zone IV, also beispielweise für den Marktplatz, verdoppelt sich sowohl für die Halbjahres- als auch die Jahreskarte. In beiden Abos zahlen Parkende damit runtergerechnet weiterhin etwa einen Euro pro Tag. Das Tagesticket in dieser Zone wird von einem auf vier Euro angehoben, am Bahnhof (Zone I) zahlen Parkende in Zukunft zwei Euro für die Dauer von 30 Minuten. In Zone II wird in Zukunft pro Stunde eine Gebühr von 2,50 Euro fällig, in Zone III zwei Euro.

Um die Nutzung der vorhandenen Parkmöglichkeiten zu optimieren und mehr öffentlichen Raum in der Innenstadt zurückzugewinnen, bleibt die Tageshöchstgebühr in Tiefgaragen und Parkhäusern im Vergleich zu vorher weiterhin attraktiv: der Preis beträgt in Zukunft zehn statt bisher acht Euro. Je angefangene Stunde werden 1,50 Euro für das Kurzparken in Tiefgaragen und Parkhäusern fällig. Dauerparker zahlen monatlich 60 Euro. „Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Gütersloh noch nachhaltiger zu gestalten. Wir verfolgen mit der Gebührenanpassung ein zukunftsfähiges Parkraumkonzept für die Stadt“, so Pförtner. In Abstimmung mit einigen Nachbarkommunen soll auch in Gütersloh im Januar 2025 eine Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise erfolgen. Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung ist nach dem Ratsbeschluss zeitnah geplant.

Der Rat der Stadt Gütersloh hat am Freitag, 30. August, über eine Anpassung der Parktarife und eine neue Parkgebührenordnung in der Innenstadt beraten und sie beschlossen. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage eine vergleichsweise moderate Anpassung der Tarife für das Parken auf öffentlichen Stellplätzen sowie in Tiefgaragen und Parkhäusern vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist Teil des bereits beschlossenen Haushalts. „Sie zielt darauf ab, die Mobilität in unserer Stadt nachhaltig zu gestalten und einen Schritt in die Zukunft zu machen“, so Albrecht Pförtner, Dezernent für die Bereiche Bauen, Mobilität und Umwelt.

Klares Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, entweder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder alternative Mobilitätsangebote wie das Fahrrad zu nutzen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland kontinuierlich gestiegen, und auch in Gütersloh liegt der Bestand bei mittlerweile rund 70.000 Fahrzeugen. „Um den innerstädtischen Parkraum effizienter zu gestalten, ist eine Anpassung der Parkgebühren notwendig“, so Pförtner. Autos sollen in Tiefgaragen und Parkhäuser gelenkt und der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden. „Dies trägt dazu bei, CO₂-Emissionen und Lärm zu reduzieren und die Luft- und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern“, erklärt der Mobilitätsdezernent die Vorteile.

Die Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Gebühren für das Kurzzeit- und Langzeitparken auf städtischen Flächen anzupassen. Die Preise ändern sich für alle vier ausgewiesenen Parkzonen im Innenstadtbereich. „Wir haben die umliegenden Kommunen und Städte unserer Größenordnung betrachtet und im Vergleich bleiben die geplanten Gebühren weiterhin wettbewerbsfähig“, so Pförtner. „Im Übrigen waren die Preise bei uns zuletzt vor mehr als zehn Jahren angepasst worden.“

Das Abo für Zone IV, also beispielweise für den Marktplatz, verdoppelt sich sowohl für die Halbjahres- als auch die Jahreskarte. In beiden Abos zahlen Parkende damit runtergerechnet weiterhin etwa einen Euro pro Tag. Das Tagesticket in dieser Zone wird von einem auf vier Euro angehoben, am Bahnhof (Zone I) zahlen Parkende in Zukunft zwei Euro für die Dauer von 30 Minuten. In Zone II wird in Zukunft pro Stunde eine Gebühr von 2,50 Euro fällig, in Zone III zwei Euro.

Um die Nutzung der vorhandenen Parkmöglichkeiten zu optimieren und mehr öffentlichen Raum in der Innenstadt zurückzugewinnen, bleibt die Tageshöchstgebühr in Tiefgaragen und Parkhäusern im Vergleich zu vorher weiterhin attraktiv: der Preis beträgt in Zukunft zehn statt bisher acht Euro. Je angefangene Stunde werden 1,50 Euro für das Kurzparken in Tiefgaragen und Parkhäusern fällig. Dauerparker zahlen monatlich 60 Euro. „Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Gütersloh noch nachhaltiger zu gestalten. Wir verfolgen mit der Gebührenanpassung ein zukunftsfähiges Parkraumkonzept für die Stadt“, so Pförtner. In Abstimmung mit einigen Nachbarkommunen soll auch in Gütersloh im Januar 2025 eine Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise erfolgen. Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung ist nach dem Ratsbeschluss zeitnah geplant.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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