3. September 2024 / Stadt Gütersloh

Kanalschaden an der Rhedaer Straße 61

Teilsperrung erforderlich.

von Stadt Gütersloh

Teilsperrung erforderlich.

Wegen eines Kanalschadens an der Rhedaer Straße, in Höhe des Hauses Nr. 61, wird der Abschnitt vom Waltemaths Feld A bis zur Fichtenstraße ab sofort voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich 14 Tage andauern. Eine Umleitung ist über die Hans-Böckler-Straße und Kiebitzstraße eingerichtet. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich passieren. Das teilt der Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh mit.

Teilsperrung erforderlich.

Wegen eines Kanalschadens an der Rhedaer Straße, in Höhe des Hauses Nr. 61, wird der Abschnitt vom Waltemaths Feld A bis zur Fichtenstraße ab sofort voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich 14 Tage andauern. Eine Umleitung ist über die Hans-Böckler-Straße und Kiebitzstraße eingerichtet. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich passieren. Das teilt der Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh mit.

Teilsperrung erforderlich.

Wegen eines Kanalschadens an der Rhedaer Straße, in Höhe des Hauses Nr. 61, wird der Abschnitt vom Waltemaths Feld A bis zur Fichtenstraße ab sofort voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich 14 Tage andauern. Eine Umleitung ist über die Hans-Böckler-Straße und Kiebitzstraße eingerichtet. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich passieren. Das teilt der Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh mit.

Wegen eines Kanalschadens an der Rhedaer Straße, in Höhe des Hauses Nr. 61, wird der Abschnitt vom Waltemaths Feld A bis zur Fichtenstraße ab sofort voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich 14 Tage andauern. Eine Umleitung ist über die Hans-Böckler-Straße und Kiebitzstraße eingerichtet. Fußgänger und Radfahrer können den Bereich passieren. Das teilt der Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh mit.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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