8. August 2024 / Stadt Gütersloh

Noch vom Fördertopf für stadtteilbezogene Kulturarbeit profitieren

Anträge für Veranstaltungen oder Projekte im September müssen bis Sonntag, 25. August, eingehen.

von Stadt Gütersloh

Anträge für Veranstaltungen oder Projekte im September müssen bis Sonntag, 25. August, eingehen.

Die Stadt Gütersloh setzt sich aktiv für die Förderung der Kulturarbeit in ihren Stadtteilen ein. Ob Avenwedde, Blankenhagen, Ebbesloh, Friedrichsdorf, Hollen, Isselhorst, Kattenstroth, Niehorst, Nordhorn, Spexard oder Sundern, hier sind alle Künstlerinnen und Künstler, kulturellen Vereinigungen, Vereine, Gruppen und Initiativen, die das kulturelle Leben vor Ort bereichern möchten, gefragt. Der Fachbereich Kultur der Stadt Gütersloh unterstützt sie aus dem Fördertopf für stadtteilbezogene Kulturarbeit. Bezuschusst werden können beispielsweise Stadtteilfeste, Musikveranstaltungen, Lesungen oder Projekte aus Bereichen der bildenden Kunst. Förderfähig sind Projekte und Veranstaltungen, die das Kulturangebot der Stadt und insbesondere der Stadtteile bereichern, gemeinnützig sind, öffentliches Interesse wecken und keine Gewinne erzielen wollen. Bei der Antragstellung gilt es Fördervoraussetzungen zu beachten. Mit der finanziellen Hilfe verfolgt die Stadt Gütersloh das Ziel, das gesamte Stadtgebiet als einen öffentlich zugänglichen Kulturort zu erschließen. Deshalb bekommen kulturelle Projekte und Veranstaltungen, die einen spezifischen Bezug zu den Stadtteilen haben, die Chance, finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede natürliche oder juristische Person, die einen Beitrag zum kulturellen Leben in Gütersloh leisten möchte, kann einen schriftlichen Antrag auf Förderung stellen. Wichtig ist, dass die Projekte noch nicht begonnen haben und in einem Gütersloher Stadtteil stattfinden. Zudem müssen die Projekte gemeinnützig sein und dürfen nicht kommerziellen Zwecken dienen. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens zehn Prozent der Gesamtfinanzierung gewährleitet sein.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Der erste Schritt zur Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Fachbereichs Kultur. Hier wird geklärt, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Für die Antragsstellung sind Unterlagen wie das Antragsformular, der Kosten- und Finanzierungsplan und die Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung nötig. Bei einer Fördersumme von mehr als 5000 Euro muss das Projekt dem Ausschuss für Kultur und Weiterbildung präsentiert werden. Anträge für Veranstaltungen oder Projekte im September müssen bis Sonntag, 25. August, eingehen, um rechtzeitig bearbeitet werden zu können. Im Zeitraum von Montag, 9. September bis Donnerstag 3. Oktober, finden keine Beratungsgespräche statt und in dieser Zeit werden auch keine Förderanträge bearbeitet.

Wer Interesse und Ideen für stadtteilbezogene Kulturarbeit hat, meldet sich im städtischen Fachbereich Kultur bei Kira Schäfer, per E-Mail an kira.schaefer@guetersloh.de oder telefonisch über 05241 / 82-3656. Weitere Informationen sind zu finden unter www.kulturportal-guetersloh.de.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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