29. Februar 2024 / Stadt Gütersloh

Stadt zählt den Verkehr an fünf zentralen Knotenpunkten

Am 5. März entlang der Bundesstraße 61 – Datenschutzkonformes Verfahren, bei dem keinerlei persönliche Daten...

von Stadt Gütersloh

Am 5. März entlang der Bundesstraße 61 – Datenschutzkonformes Verfahren, bei dem keinerlei persönliche Daten erfasst werden.

Im Auftrag des Mobilitätsausschusses der Stadt Gütersloh führt die städtische Verkehrsplanung am Dienstag, 5. März, eine ganztägige Verkehrszählung an zentralen Knotenpunkten in Gütersloh durch. Die Erhebung dient dazu, die Verkehrsströme im Bereich der Bundesstraße 61 zu ermitteln. Der Mobilitätsausschuss hat die Stadtverwaltung am 30.11.2023 mit der Erstellung eines entsprechenden Verkehrsgutachtens beauftragt. Die Erfassung erfolgt anhand eines kameragestützten Systems an folgenden Stellen: B61 (Nordring)/Brockhäger Straße; B61 (Nordring)/Marienfelder Straße; B61/Grenzweg; B61/Herzebrocker Straße; Marienfelder Straße/Grenzweg/Haegestraße.

Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der Privatsphäre ist keine Identifikation oder Auswertung von personenbezogenen Merkmalen möglich. Es wird ein datenschutzkonformes Verfahren eingesetzt, bei dem keinerlei personenbezogene Daten erfasst werden. Insbesondere ist durch die Montageposition in Verbindung mit der Bildauflösung und Bildschärfe eine Erkennung von Passanten, Kennzeichen oder Fahrzeughaltern unmöglich. Die Daten werden ausschließlich für die Ermittlung der Verkehrsströme erfasst, eine darüber hinaus gehende Auswertung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach der verkehrlichen Beurteilung werden die Daten gelöscht.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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