25. Juli 2024 / Allgemeines

Staatsanwaltschaft akzeptiert Boateng-Urteil nicht

Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst - und das war's noch nicht.

Jerome Boateng war vom Gericht schuldig gesprochen und verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft will, dass das Verfahren damit nicht beendet ist. (Archivbild)
von dpa

Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil offen gelassen, ob sie Revision einlegen wird. 

Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt. 

Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. 

«Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren», sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden. 


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Ihre Nachrichten fehlen auf der Gütersloh App? 

Meistgelesene Artikel

Die Pizzeria Rucola: Dein Restaurant für italienische Abende
Partner News

kulinarische Vielfalt und eine gemütliche Atmosphäre in Gütersloh

weiterlesen...
Jede Menge Baustellen
Lokalnachrichten aus Gütersloh

Gespräch mit Albrecht Pförtner, neuer Dezernent für Bauen, Mobilität und Umwelt

weiterlesen...

Neueste Artikel

Hochwasser von Polen bis Österreich: Deutschland rüstet sich
Allgemeines

Nach dem verheerenden Dauerregen stehen Tausende Menschen von Polen über Tschechien, Rumänien bis nach Österreich vor den Trümmern ihrer Existenz. Eine Wasserwalze kommt auch nach Deutschland.

weiterlesen...
Auf dem Weg zur Schule: 14-Jährige stirbt an Bahnübergang
Allgemeines

Auf dem Weg zur Schule will eine 14-Jährige trotz geschlossener Schranke die Schienen überqueren. Sie wird von einem Fernzug erfasst und stirbt.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Hochwasser von Polen bis Österreich: Deutschland rüstet sich
Allgemeines

Nach dem verheerenden Dauerregen stehen Tausende Menschen von Polen über Tschechien, Rumänien bis nach Österreich vor den Trümmern ihrer Existenz. Eine Wasserwalze kommt auch nach Deutschland.

weiterlesen...
Auf dem Weg zur Schule: 14-Jährige stirbt an Bahnübergang
Allgemeines

Auf dem Weg zur Schule will eine 14-Jährige trotz geschlossener Schranke die Schienen überqueren. Sie wird von einem Fernzug erfasst und stirbt.

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner