12. August 2024 / Allgemeines

Verteidigung geht nach Mordurteil für Jungen in Revision

Ein Schüler tötet in Unterfranken einen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf. Das Gericht urteilt auf Mord, die Verteidigung möchte das nicht hinnehmen.

Die Verteidigung eines wegen Mordes verurteilten 15-Jährigen hat Revision eingelegt. (Archivbild)
von dpa

Nach dem Mordurteil des Landgerichts Würzburg für einen 15-Jährigen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Die Anwälte des Schülers hatten auf Totschlag plädiert. Die Jugendkammer sah indes das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, da der Angeklagte seinem 14 Jahre alten Opfer von hinten in den Kopf geschossen hatte. Die Tat sei geplant gewesen, der Angeklagte habe mit direktem Vorsatz gehandelt. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren.

Keine Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil vom 5. August keine Rechtsmittel eingelegt, sagte eine Landgerichtssprecherin. Zuvor hatten Medien berichtet. Sollte die Verteidigung auch nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe in einigen Wochen bei der Revision bleiben, muss sich der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen.

Der angeklagte Deutsche hatte in dem nicht-öffentlichen Prozess gestanden, im vergangenen September als damals 14-Jähriger den gleichaltrigen Italiener auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main erschossen zu haben. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er.


Bildnachweis: © Pia Bayer/dpa
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