25. Dezember 2023 / Stadt Gütersloh

Gefahr von Überflutungen weiter gestiegen

Stadt Gütersloh setzt Gefahreninformation über die Warn-App NINA ab – Anhaltende Niederschläge lassen...

von Stadt Gütersloh

Stadt Gütersloh setzt Gefahreninformation über die Warn-App NINA ab – Anhaltende Niederschläge lassen Gewässerpegel steigen – Stadt ergreift Schutzmaßnahmen – Technisches Hilfswerk unterstützt – Sperrung von Straßen und Wegen unbedingt beachten.

Die Lage bezüglich der Hochwasser führenden Flüsse und Bäche auf Gütersloher Gebiet bleibt sehr angespannt. Die Stadt Gütersloh hat am heutigen Nachmittag über die Warn-App NINA folgende Gefahreninformation abgesetzt:

Die Stadt Gütersloh warnt aufgrund weiter steigender Pegel der Gewässer und Gräben auf Gütersloher Gebiet vor Überflutungen von angrenzenden Flächen und Gebäuden! Es wird dringend davor gewarnt, sich an Gewässern aufzuhalten!

Handlungsempfehlungen:

Meiden Sie unbedingt die Bereiche rund um Flüsse, Bäche, Gräben, Rückhaltebecken und überschwemmte Flächen! Rand- und Uferbereiche können einbrechen!
Sichern Sie Wertgegenstände aus dem Keller, so lange kein Wasser im Gebäude ist. Betreten Sie Kellerräume und Tiefgaragen keinesfalls bei eindringendem Wasser! Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr! Achten Sie auf Elektrizität!
Halten Sie Schächte und Abflüsse frei, damit das Wasser abfließen kann.
Betreten und befahren Sie keine überfluteten Straßen und Wege!
Halten Sie sich an die Sperrung von Straßen, Wegen und sonstigen Bereichen! (Ende)

Es wird darum gebeten, die Feuerwehr nur in akuten Notfällen zu rufen.
Zum Schutz vor eindringendem Wasser können zum Beispiel Müllbeutel mit (Blumen-)Erde gefüllt und vor tiefliegenden Hauseingängen, Türen und vor Lichtschächten platziert werden.

Niederschläge lassen Pegel weiter steigen – Stadt ergreift Schutzmaßnahmen – THW unterstützt

Nachdem die Wasserpegel infolge einer längeren regenfreien Phase bis zum Nachmittag des 24. Dezember gesunken waren – der Pegel der Dalke beispielsweise um zehn Zentimeter auf 86 Zentimeter -, sind sie bis zum heutigen Nachmittag (25. Dezember) wieder deutlich angestiegen und werden aller Voraussicht nach auch weiter steigen. Aktuell steht die Dalke am amtlichen Landespegel in Avenwedde bei 94 Zentimetern. Ab 100 Zentimetern greift laut Landesdefinition die Kategorie „mittleres Hochwasser“. Die Gewässerbetten sind voll, ebenso die Regenrückhaltebecken. Die Stadt beobachtet die Situation engmaschig und ergreift fortlaufend Maßnahmen, um die Gefahr der punktuellen Überflutung von Straßen und Wohnsiedlungen soweit wie möglich einzudämmen. Ein Krisenteam der Stadtverwaltung trifft sich aktuell mehrmals täglich zu Lagebesprechungen.

Insbesondere Ordnungsamt, Feuerwehr und der Fachbereich Tiefbau einschließlich der Kanalbereitschaft sind im Dauereinsatz. Auf der Ecke Titusweg/Spexarder Straße befindet sich ein offizielles Überschwemmungsgebiet für die Dalke – landwirtschaftliche Flächen, die inzwischen voll unter Wasser stehen. Bereits am späten Abend des 23. Dezember hatte die Feuerwehr die Spexarder Straße auf zirka 100 Metern Länge mit einem Barriereschlauch gesichert, da Wasser vom Feld über die Straße in Richtung der Häuser im Bereich Magdalenenweg und Gudrunstraße floss. Die Maßnahme zeigte umgehend Erfolg. Inzwischen hat sich der Wasserstand auf dem Feld weiter erhöht. Als weitere Maßnahme setzt die Berufsfeuerwehr seit dem heutigen Vormittag mehrere Schwimmpumpen auf der Fläche ein, die zusammen zirka acht Kubikmeter Wasser pro Minute über einen Schlauch abpumpen und an anderer Stelle in die Dalke abführen. Aufgrund der Gefährdungssituation und der Maßnahmen ist der Abschnitt der Spexarder Straße zwischen Gertrudenweg und Franz-Grochtmann-Straße voll gesperrt. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Sperrung zu beachten ist!

Zum Schutz der Häuser am Titusweg hat die Stadt am Nachmittag des 24. Dezember rund 700 Sandsäcke aufschichten lassen. Rund 40 Kräfte von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr sowie zirka zehn Aktive des Technischen Hilfswerks (THW) waren dafür über mehrere Stunden im Einsatz. Die Sandsäcke hat das THW zur Verfügung gestellt.

Außer an der Spexarder Straße ist die Feuerwehr ganz aktuell seit dem heutigen Nachmittag zusammen mit dem Technischen Hilfswerk im Bereich Am Lütgen Kolk im Einsatz. Dort sollen Häuser mit 500 Sandsäcken, die das THW zur Verfügung gestellt hat, vor Wasser aus dem über die Ufer tretenden Schlangenbach gesichert werden.

Das Regenrückhaltebecken in Avenwedde („Stettiner Becken“) zwischen Stettiner und Breslauer Straße ist inzwischen vollgelaufen, das Wasser fließt über das geschlossene Wehr hinüber unkontrolliert in den Schlangenbach ab. Auch dort besteht die Gefahr von Überschwemmungen der angrenzenden Grundstücke.

Die Feuerwehr verzeichnete am 24. Dezember sieben Einsätze, am 25. Dezember bis zum frühen Abend (18 Uhr) 18 Einsätze. Gründe waren mit Wasser vollgelaufene Keller sowie die Einsätze an den genannten neuralgischen Stellen. Auch die Kanalbereitschaft der Stadt ist mit allen verfügbaren Mitarbeitern im Einsatz. Für die tatkräftige Unterstützung des Technischen Hilfswerks ist die Stadt sehr dankbar.

Allgemeine Informationen zum Thema Hochwasserschutz gibt es auf den Internetseiten der Stadt. Informationen, wie Hauseigentümer ihre Immobilie vorbeugend vor eindringendem Wasser schützen können und müssen – Stichwort verpflichtende Rückstausicherung –, unter www.stadt.gt/rueckstau.

Pressemitteilung vom 23.12.2023

Es besteht die Gefahr von Überflutungen in Uferbereichen, von Straßen und Kellern.

Der seit Tagen anhaltende ergiebige Dauerregen führt dazu, dass die Pegel von Flüssen und Bächen auf Gütersloher Gebiet aktuell stark ansteigen. So steigen seit heute Morgen (23.12.) etwa die amtlichen Pegel von Dalke (Pegel in Avenwedde) und Lutter (Pegel in Marienfeld) rasant. Das Wehr des randvollen Rückhaltebeckens in Avenwedde ist geöffnet worden, so dass Wasser kontrolliert über den Schlangenbach abfließen kann. Eine amtliche Hochwasserwarnung des Landes liegt zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht vor. Die Stadt Gütersloh warnt alle Bürgerinnen und Bürger jedoch vorsorglich davor, dass es zu Überflutungen in Uferbereichen und zu Wassereintritt in Gebäudekellern kommen kann. Auch ist nicht auszuschließen, dass einige Straßenbereiche wegen Überschwemmung gesperrt werden müssen.

Wichtig: Bei Wasser im Keller ist zunächst jeder Bewohner zur Selbsthilfe aufgefordert. Die Feuerwehr kann erst ab einem Wasserstand von mehr als zirka 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können ihre Pumpen nichts ausrichten. Wer dennoch die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht sie telefonisch unter 05241 504450.

Weitere Informationen gibt es auf den städtischen Internetseiten der Stadt zum Hochwasserschutz.

Nachfolgend grundsätzliche Informationen zum vorbeugenden Schutz vor Wassereintritt für Immobilienbesitzer:


Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall einer Überflutung?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Pressemitteilung vom 23.12.2023

Es besteht die Gefahr von Überflutungen in Uferbereichen, von Straßen und Kellern.

Der seit Tagen anhaltende ergiebige Dauerregen führt dazu, dass die Pegel von Flüssen und Bächen auf Gütersloher Gebiet aktuell stark ansteigen. So steigen seit heute Morgen (23.12.) etwa die amtlichen Pegel von Dalke (Pegel in Avenwedde) und Lutter (Pegel in Marienfeld) rasant. Das Wehr des randvollen Rückhaltebeckens in Avenwedde ist geöffnet worden, so dass Wasser kontrolliert über den Schlangenbach abfließen kann. Eine amtliche Hochwasserwarnung des Landes liegt zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht vor. Die Stadt Gütersloh warnt alle Bürgerinnen und Bürger jedoch vorsorglich davor, dass es zu Überflutungen in Uferbereichen und zu Wassereintritt in Gebäudekellern kommen kann. Auch ist nicht auszuschließen, dass einige Straßenbereiche wegen Überschwemmung gesperrt werden müssen.

Wichtig: Bei Wasser im Keller ist zunächst jeder Bewohner zur Selbsthilfe aufgefordert. Die Feuerwehr kann erst ab einem Wasserstand von mehr als zirka 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können ihre Pumpen nichts ausrichten. Wer dennoch die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht sie telefonisch unter 05241 504450.

Weitere Informationen gibt es auf den städtischen Internetseiten der Stadt zum Hochwasserschutz.

Nachfolgend grundsätzliche Informationen zum vorbeugenden Schutz vor Wassereintritt für Immobilienbesitzer:


Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall einer Überflutung?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Es besteht die Gefahr von Überflutungen in Uferbereichen, von Straßen und Kellern.

Der seit Tagen anhaltende ergiebige Dauerregen führt dazu, dass die Pegel von Flüssen und Bächen auf Gütersloher Gebiet aktuell stark ansteigen. So steigen seit heute Morgen (23.12.) etwa die amtlichen Pegel von Dalke (Pegel in Avenwedde) und Lutter (Pegel in Marienfeld) rasant. Das Wehr des randvollen Rückhaltebeckens in Avenwedde ist geöffnet worden, so dass Wasser kontrolliert über den Schlangenbach abfließen kann. Eine amtliche Hochwasserwarnung des Landes liegt zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht vor. Die Stadt Gütersloh warnt alle Bürgerinnen und Bürger jedoch vorsorglich davor, dass es zu Überflutungen in Uferbereichen und zu Wassereintritt in Gebäudekellern kommen kann. Auch ist nicht auszuschließen, dass einige Straßenbereiche wegen Überschwemmung gesperrt werden müssen.

Wichtig: Bei Wasser im Keller ist zunächst jeder Bewohner zur Selbsthilfe aufgefordert. Die Feuerwehr kann erst ab einem Wasserstand von mehr als zirka 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können ihre Pumpen nichts ausrichten. Wer dennoch die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht sie telefonisch unter 05241 504450.

Weitere Informationen gibt es auf den städtischen Internetseiten der Stadt zum Hochwasserschutz.

Nachfolgend grundsätzliche Informationen zum vorbeugenden Schutz vor Wassereintritt für Immobilienbesitzer:


Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall einer Überflutung?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Es besteht die Gefahr von Überflutungen in Uferbereichen, von Straßen und Kellern.

Der seit Tagen anhaltende ergiebige Dauerregen führt dazu, dass die Pegel von Flüssen und Bächen auf Gütersloher Gebiet aktuell stark ansteigen. So steigen seit heute Morgen (23.12.) etwa die amtlichen Pegel von Dalke (Pegel in Avenwedde) und Lutter (Pegel in Marienfeld) rasant. Das Wehr des randvollen Rückhaltebeckens in Avenwedde ist geöffnet worden, so dass Wasser kontrolliert über den Schlangenbach abfließen kann. Eine amtliche Hochwasserwarnung des Landes liegt zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht vor. Die Stadt Gütersloh warnt alle Bürgerinnen und Bürger jedoch vorsorglich davor, dass es zu Überflutungen in Uferbereichen und zu Wassereintritt in Gebäudekellern kommen kann. Auch ist nicht auszuschließen, dass einige Straßenbereiche wegen Überschwemmung gesperrt werden müssen.

Wichtig: Bei Wasser im Keller ist zunächst jeder Bewohner zur Selbsthilfe aufgefordert. Die Feuerwehr kann erst ab einem Wasserstand von mehr als zirka 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können ihre Pumpen nichts ausrichten. Wer dennoch die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht sie telefonisch unter 05241 504450.

Weitere Informationen gibt es auf den städtischen Internetseiten der Stadt zum Hochwasserschutz.

Nachfolgend grundsätzliche Informationen zum vorbeugenden Schutz vor Wassereintritt für Immobilienbesitzer:


Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall einer Überflutung?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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