2. September 2024 / Stadt Gütersloh

Stadt Gütersloh unterstützt energetische Modernisierung von Wohngebäuden

Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

von Stadt Gütersloh

Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

Das eigene Heim nachhaltig modernisieren und so Kosten und CO2-Emissionen durch reduziertes Heizen sparen – dieses Vorhaben wird von der Stadt Gütersloh mit einem Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden unterstützt. Bürgerinnen und Bürger erhalten von der Stadt Zuschüsse bis zu 2.500 Euro für die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses, bis zu 3.500 Euro für ein Zweifamilienhaus sowie bis zu 5.500 Euro für ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten. Auch die Sanierung von zwei Wohnhäusern ist förderfähig. Förderanträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

Die Stadt fördert dabei unter anderem die Wärmedämmung der Gebäudehülle, das heißt die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke oder der Sohle. Zusätzlich unterstützt die Stadt auch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Einblasdämmung finanziell. Fördergelder gibt es außerdem für die Dämmung des Daches und in diesem Zusammenhang für das Entrümpeln des Dachbodens. Wer für die Wärmedämmung der Gebäudehülle nachwachsende Rohstoffe nutzt, erhält zusätzlich eine Förderung in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche. Für den Austausch von vorhandener Verglasung erhalten Bürgerinnen und Bürger bis zu 800 Euro pauschal. Unter Umständen ist eine Lüftung notwendig, für die ein Zuschuss bis zu 750 Euro gezahlt wird.

Für Sanierungswillige ist vor der Antragsstellung eine energetische Vor-Ort-Beratung erforderlich. Hierfür kann die Energieberatung ALTBAUNEU vom Kreis Gütersloh in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen wie zum Beispiel eine 90-minütige Beratung vor Ort, eine Baubegleitung oder die Beauftragung eines Sanierungslotsen können, sofern keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen wird, ebenfalls gefördert werden.

Bei Fragen wenden Interessierte sich per E-Mail an den Fachbereich Umweltschutz unter umweltschutz@guetersloh.de.

Die Stadt Gütersloh bietet zudem nach wie vor einmal im Monat einen besonderen kostenlosen Service an: Interessierte können sich persönlich zur energetischen und wärmetechnischen Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet informieren. Das Angebot steht Hausbesitzerinnen und -besitzern zur Verfügung, die beispielsweise die Heizung erneuern oder sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte online auf der städtischen Webseite „Klimaschutz und Energie“.

    Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

    Das eigene Heim nachhaltig modernisieren und so Kosten und CO2-Emissionen durch reduziertes Heizen sparen – dieses Vorhaben wird von der Stadt Gütersloh mit einem Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden unterstützt. Bürgerinnen und Bürger erhalten von der Stadt Zuschüsse bis zu 2.500 Euro für die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses, bis zu 3.500 Euro für ein Zweifamilienhaus sowie bis zu 5.500 Euro für ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten. Auch die Sanierung von zwei Wohnhäusern ist förderfähig. Förderanträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

    Die Stadt fördert dabei unter anderem die Wärmedämmung der Gebäudehülle, das heißt die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke oder der Sohle. Zusätzlich unterstützt die Stadt auch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Einblasdämmung finanziell. Fördergelder gibt es außerdem für die Dämmung des Daches und in diesem Zusammenhang für das Entrümpeln des Dachbodens. Wer für die Wärmedämmung der Gebäudehülle nachwachsende Rohstoffe nutzt, erhält zusätzlich eine Förderung in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche. Für den Austausch von vorhandener Verglasung erhalten Bürgerinnen und Bürger bis zu 800 Euro pauschal. Unter Umständen ist eine Lüftung notwendig, für die ein Zuschuss bis zu 750 Euro gezahlt wird.

    Für Sanierungswillige ist vor der Antragsstellung eine energetische Vor-Ort-Beratung erforderlich. Hierfür kann die Energieberatung ALTBAUNEU vom Kreis Gütersloh in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen wie zum Beispiel eine 90-minütige Beratung vor Ort, eine Baubegleitung oder die Beauftragung eines Sanierungslotsen können, sofern keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen wird, ebenfalls gefördert werden.

    Bei Fragen wenden Interessierte sich per E-Mail an den Fachbereich Umweltschutz unter umweltschutz@guetersloh.de.

    Die Stadt Gütersloh bietet zudem nach wie vor einmal im Monat einen besonderen kostenlosen Service an: Interessierte können sich persönlich zur energetischen und wärmetechnischen Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet informieren. Das Angebot steht Hausbesitzerinnen und -besitzern zur Verfügung, die beispielsweise die Heizung erneuern oder sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten.

    Weitere Informationen erhalten Interessierte online auf der städtischen Webseite „Klimaschutz und Energie“.

      Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

      Das eigene Heim nachhaltig modernisieren und so Kosten und CO2-Emissionen durch reduziertes Heizen sparen – dieses Vorhaben wird von der Stadt Gütersloh mit einem Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden unterstützt. Bürgerinnen und Bürger erhalten von der Stadt Zuschüsse bis zu 2.500 Euro für die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses, bis zu 3.500 Euro für ein Zweifamilienhaus sowie bis zu 5.500 Euro für ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten. Auch die Sanierung von zwei Wohnhäusern ist förderfähig. Förderanträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

      Die Stadt fördert dabei unter anderem die Wärmedämmung der Gebäudehülle, das heißt die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke oder der Sohle. Zusätzlich unterstützt die Stadt auch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Einblasdämmung finanziell. Fördergelder gibt es außerdem für die Dämmung des Daches und in diesem Zusammenhang für das Entrümpeln des Dachbodens. Wer für die Wärmedämmung der Gebäudehülle nachwachsende Rohstoffe nutzt, erhält zusätzlich eine Förderung in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche. Für den Austausch von vorhandener Verglasung erhalten Bürgerinnen und Bürger bis zu 800 Euro pauschal. Unter Umständen ist eine Lüftung notwendig, für die ein Zuschuss bis zu 750 Euro gezahlt wird.

      Für Sanierungswillige ist vor der Antragsstellung eine energetische Vor-Ort-Beratung erforderlich. Hierfür kann die Energieberatung ALTBAUNEU vom Kreis Gütersloh in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen wie zum Beispiel eine 90-minütige Beratung vor Ort, eine Baubegleitung oder die Beauftragung eines Sanierungslotsen können, sofern keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen wird, ebenfalls gefördert werden.

      Bei Fragen wenden Interessierte sich per E-Mail an den Fachbereich Umweltschutz unter umweltschutz@guetersloh.de.

      Die Stadt Gütersloh bietet zudem nach wie vor einmal im Monat einen besonderen kostenlosen Service an: Interessierte können sich persönlich zur energetischen und wärmetechnischen Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet informieren. Das Angebot steht Hausbesitzerinnen und -besitzern zur Verfügung, die beispielsweise die Heizung erneuern oder sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten.

      Weitere Informationen erhalten Interessierte online auf der städtischen Webseite „Klimaschutz und Energie“.

        Das eigene Heim nachhaltig modernisieren und so Kosten und CO2-Emissionen durch reduziertes Heizen sparen – dieses Vorhaben wird von der Stadt Gütersloh mit einem Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden unterstützt. Bürgerinnen und Bürger erhalten von der Stadt Zuschüsse bis zu 2.500 Euro für die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses, bis zu 3.500 Euro für ein Zweifamilienhaus sowie bis zu 5.500 Euro für ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten. Auch die Sanierung von zwei Wohnhäusern ist förderfähig. Förderanträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

        Die Stadt fördert dabei unter anderem die Wärmedämmung der Gebäudehülle, das heißt die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke oder der Sohle. Zusätzlich unterstützt die Stadt auch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Einblasdämmung finanziell. Fördergelder gibt es außerdem für die Dämmung des Daches und in diesem Zusammenhang für das Entrümpeln des Dachbodens. Wer für die Wärmedämmung der Gebäudehülle nachwachsende Rohstoffe nutzt, erhält zusätzlich eine Förderung in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche. Für den Austausch von vorhandener Verglasung erhalten Bürgerinnen und Bürger bis zu 800 Euro pauschal. Unter Umständen ist eine Lüftung notwendig, für die ein Zuschuss bis zu 750 Euro gezahlt wird.

        Für Sanierungswillige ist vor der Antragsstellung eine energetische Vor-Ort-Beratung erforderlich. Hierfür kann die Energieberatung ALTBAUNEU vom Kreis Gütersloh in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen wie zum Beispiel eine 90-minütige Beratung vor Ort, eine Baubegleitung oder die Beauftragung eines Sanierungslotsen können, sofern keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen wird, ebenfalls gefördert werden.

        Bei Fragen wenden Interessierte sich per E-Mail an den Fachbereich Umweltschutz unter umweltschutz@guetersloh.de.

        Die Stadt Gütersloh bietet zudem nach wie vor einmal im Monat einen besonderen kostenlosen Service an: Interessierte können sich persönlich zur energetischen und wärmetechnischen Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet informieren. Das Angebot steht Hausbesitzerinnen und -besitzern zur Verfügung, die beispielsweise die Heizung erneuern oder sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten.

        Weitere Informationen erhalten Interessierte online auf der städtischen Webseite „Klimaschutz und Energie“.

          Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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