14. November 2023 / Allgemeines

Tod von Fünfjähriger: Fast neun Jahre Haft für 20-Jährigen

Ein Mädchen verschwindet. Nach fieberhafter Suche wird das Kind mit Stichverletzungen in einem Park gefunden. Nun wurde der Mann, der auf die Kleine aufpassen sollte, wegen Totschlags verurteilt.

Unweit des Bürgerparks in Pankow haben Passanten Plüschtiere, Kerzen und Blumen zum Gedenken an das geötete Kind abgelegt.
von dpa

Er sollte auf das Mädchen aufpassen und tötete die Fünfjährige nach Überzeugung der Richter in einem Park: Neun Monate nach dem Verbrechen ist der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Das Berliner Landgericht sprach den 20-Jährigen des Totschlags schuldig. Seine Täterschaft sei zweifelsfrei nachgewiesen worden, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel. Es handele sich um eine besonders verabscheuungswürdige Tat. «Was wir nicht rausgefunden haben, ist der Hintergrund, das Motiv, der Anlass.»

Sieben Stiche - «er hat das Mädchen vorsätzlich getötet»

Der deutsche Angeklagte war am 21. Februar dieses Jahres mit den vier kleinen Kindern einer Bekannten auf einem Spielplatz in der Nähe der Wohnung der Mutter. Als die Fünfjährige, die älteste der vier Schwestern, zur Toilette musste, sei er mit dem Kind in den Bürgerpark Pankow gegangen. «Dort stach er mit einem Messer auf das Mädchen ein», so der Richter. Sieben Stiche seien es gewesen, vier davon in den Rumpf des Kindes, das ihm vertraut habe - «er hat das Mädchen vorsätzlich getötet». Es sei binnen Minuten verblutet.

Tragfähige Anhaltspunkte etwa für ein sexuelles Motiv habe die Beweisaufnahme nicht ergeben, hieß es weiter. Mordmerkmale seien nicht festgestellt worden. Wegen einer Intelligenzminderung und einer Persönlichkeitsakzentuierung sei nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» nicht auszuschließen, dass er nur vermindert schuldfähig gewesen sei, so der Vorsitzende weiter. Die sichere Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit, die eine der Voraussetzungen für die von der Staatsanwaltschaft geforderte Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen wäre, sei hingegen nicht möglich gewesen.

Angeklagter sei ohne Behandlung «extrem gefährlich»

Der damals 19-Jährige kehrte nach der Tat zum Spielplatz zurück. Weil die drei jüngeren Kinder allein waren, hatten Zeugen bereits die Polizei alarmiert. Der Angeklagte habe damals behauptet, die Fünfjährige sei ihm weggelaufen, sagte ein Polizist im Prozess. Er habe den jungen Mann als «emotional kühl» erlebt. Als eine fieberhafte Suche nach dem verschwundenen Mädchen begonnen habe, habe sich der 20-Jährige daran beteiligt.

Gegen 17.30 Uhr entdeckten eine Lehrerin und ihre zwölfjährige Tochter das leblose Kind in einem Gebüsch im Bürgerpark Pankow. Ein Polizist beschrieb im Prozess: «Das Mädchen lag da, als ob es hingeworfen wurde.» Die Fünfjährige starb wenig später in einem Krankenhaus. Blutspuren am Tatmesser, an der Jacke und den Schuhen sowie weitere Beweismittel hätten den Angeklagten überführt, hieß es weiter im Urteil. Sorge bereite dem Gericht: «Was da noch in ihm schlummern mag.»

Die Richter entschieden auf Anwendung des Jugendstrafrechts mit einer möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Die Staatsanwältin hatte auf neun Jahre und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert. Der Angeklagte sei ohne Behandlung «extrem gefährlich», so die Staatsanwältin. Die Richter folgten im Wesentlichen dem Antrag der Verteidiger.

Der Angeklagte wurde am Tattag festgenommen, nachdem das als vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Im Prozess hatte er geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Paul Zinken/dpa
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