8. Oktober 2024 / Stadt Gütersloh

Neue Bürgermeisterin oder neuer Bürgermeister? Briefwahl startet

Wahlbenachrichtigungen werden zeitnah versandt - Hauptwahl läuft am Sonntag, 17. November.

von Stadt Gütersloh

Die Wahlvorbereitungen laufen, die Unterlagen für die Hauptwahl am Sonntag, 17. November und eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 1. Dezember, sind bereits im Rathaus angekommen. Damit können Gütersloherinnen und Gütersloher ab Donnerstag, 10. Oktober, nun ihre Stimme für eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister per Briefwahl abgeben.

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Die Wahlbenachrichtigungen gehen in den nächsten Tagen in den Briefkästen der aktuell rund 80.500 Wahlberechtigten in Gütersloh ein. Wer meint, wahlberechtigt zu sein, aber bis Sonntag, 27. Oktober, keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich spätestens bis Donnerstag, 31. Oktober, im Rathaus melden, am einfachsten per E-Mail an wahlen@guetersloh.de.

Wer ist wahlberechtigt?

Berechtig für die Wahl ist, wer am Wahltag, 17. November, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, 16 Jahre alt ist und vor der Wahl schon fast drei Wochen in Gütersloh gewohnt hat.

Infos zur Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters

Für die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters stellen sich vier Kandidat/innen auf.
Folgende Wahlvorschläge wurden durch den Wahlausschuss zugelassen:

Wahlvorschlag Nr. 1
Matthes, Henning
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Wahlvorschlag Nr. 2
Trostmann, Gitte
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Wahlvorschlag Nr. 3
Trepper, Matthias
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wahlvorschlag Nr. 4
Drescher, Torsten
Alternative für Deutschland (AfD)

Briefwahlunterlagen

„Wer am Sonntag, 17. November, also dem Hauptwahltag, nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit schon jetzt Briefwahlunterlagen zu beantragen“, erklärt Philipp Wilkens, Leiter des Fachbereichs Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog. „Das geht elektronisch, schriftlich oder auch persönlich im Rathaus.“ Die Antragstellenden erhalten dann eine Briefsendung. Bei der Briefwahl gibt es nur einen Wahlschein, der auszufüllen und zu unterschreiben ist.

Briefwahlunterlagen online oder schriftlich beantragen

Die Briefwahlunterlagen können über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden, online über www.wahlen.guetersloh.de oder schriftlich. Dazu reicht es, den bereits vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu unterschreiben und ihn an die Stadt Gütersloh zu senden.

Briefwahlbüro öffnet am Donnerstag, 10. Oktober

Ab Donnerstag, 10. Oktober, ist das Briefwahlbüro im Bürgerbüro des Rathauses bereits geöffnet. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen möchten, kommen während der Öffnungszeiten ins Rathaus und registrieren sich am Terminal im Eingangsbereich. Zudem besteht die Möglichkeit, auch online einen Termin für die Abholung der Unterlagen zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 9 bis 13 Uhr. „Schon am kommenden Samstag, 12. Oktober, können Interessierte also an die Wahlurne treten“, so Michael Wittenstein, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog. Im Briefwahlbüro besteht die Möglichkeit, die Unterlagen abzuholen oder auch schon direkt zu wählen. Persönlich kann die Briefwahl bis Freitag, 15. November, 18 Uhr, im Rathaus beantragt werden. Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der anderen Person vorlegen.

Kontakt

Das Wahlteam rund um Michael Wittenstein und Christina Jeske ist per E-Mail zu erreichen unter wahlen@guetersloh.de oder telefonisch über die Telefonnummer 05241 / 82 – 39 39.

Veränderungen bei den Wahllokalen

In Gütersloh wird es am Sonntag, 17. November, 22 Wahllokale geben. „Durch die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben sich die Organisatoren dazu entschlossen, die Anzahl der Wahllokale in den 22 Stimmbezirken von zwei auf eins zu reduzieren“, teilt Philipp Wilkens mit. Darüber hinaus kommt es im Stimmbezirk 130 dazu, dass das Wahllokal auf die andere Seite der Neuenkirchener Straße verlegt wird. Es befindet sich jetzt in der Overbergschule, Neuenkirchener Str. 44, 33332 Gütersloh, und nicht mehr in der Sporthalle der Hermann-Hesse-Schule. Im Stimmbezirk 120 fällt das Wahllokal Grundschule Sundern weg. Stattdessen wählen alle Wahlberechtigte dieses Bezirks in der Geschwister-Scholl-Realschule, Am Anger 54, 33332 Gütersloh. Wer sich unsicher ist, findet sein jeweiliges Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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